Für Studierende der Semmelweis-Universität im ersten, zweiten und dritten Studienjahr
1. Die Gesundheitsversorgung
Gesundheitsleistungen werden natürlichen Personen ausländischer Staatsangehörigkeit (nachfolgend „Studierende“) erbracht, die an einer
Fakultät der Universität ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Studiengebühren für das betreffende Semester nachgekommen sind und im
selben Semester über einen aktiven Studierendenstatus verfügen.
Wie erhalten Sie medizinische Versorgung?
Wenn Sie erkrankt sind und medizinische Hilfe benötigen, rufen Sie IMMER zunächst die Direkt-Hotline unter +36 1 776 7300 an – unabhängig davon, ob Sie einen Arzttermin,
eine Kontrolluntersuchung oder diagnostische Untersuchungen benötigen. Die englischsprachigen Mitarbeitenden des medizinischen
Versorgungsmanagements vereinbaren die erforderlichen Termine für Sie oder verweisen Sie bei Bedarf an eine Notaufnahme. Bitte erscheinen
Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
Sämtliche medizinischen Behandlungen werden durch Semmelweis Premium erbracht.
Verordnet der Hausarzt weitere Untersuchungen, müssen Sie die Rufnummer +36 1 776 7300 erneut anrufen, um die entsprechenden Termine
anzufordern. Semmelweis Premium sendet Ihnen innerhalb von 1–2 Tagen eine Terminbestätigung per E-Mail.
Können Sie einen vereinbarten medizinischen Termin nicht wahrnehmen, müssen Sie diesen beim benannten Leistungserbringer spätestens 24
Stunden vor dem vorgesehenen Zeitpunkt schriftlich absagen.
BITTE BEACHTEN! Wenn Sie nicht innerhalb eines Monats einen Termin für eine empfohlene medizinische Untersuchung anfordern,
verliert Ihre Überweisung ihre Gültigkeit.
2. Konkreter Leistungsumfang der Gesundheitsversorgung
Die Leistung umfasst die aufgrund eines akuten Gesundheitszustands erforderliche medizinische
Versorgung der
Studierenden in folgenden Fällen:
- Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe im Rahmen einer ambulanten oder stationären Versorgung;
- Notfallversorgung
- lebensrettende Maßnahmen oder
- Fälle, die zwar nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind, jedoch eine notfallmedizinische
Versorgung erfordern;
- Erstattung der Kosten für Arzneimittel oder medizinische Hilfsmittel, die der Arzt des Leistungserbringers
am Behandlungsort im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gesundheitsproblem verordnet, mit folgenden Ausnahmen:
- Sehhilfen zur Korrektur des Sehvermögens, insbesondere Brillen, Kontaktlinsen und sonstige
Sehhilfen;
- Hörgeräte;
- in der zahnmedizinischen Versorgung verwendete Materialien und Hilfsmittel, insbesondere
Zahnersatz, Füllungen, Implantate, Zahnspangen sowie Materialien und Hilfsmittel zur Zahnaufhellung;
- Verhütungsmittel, die „Pille danach“, Kondome und vergleichbare Produkte; andere Arzneimittel sind
hiervon nicht betroffen.
Die Gesundheitsversorgung umfasst nicht die folgenden Fälle:
- gefährliche Sportarten, beispielsweise Gerätetauchen in mehr als 40 m Tiefe, Einhand- und Hochseesegeln,
Wildwasser-Rafting, Hydrospeed, Canyoning, Surfen, Bergsteigen und Felsklettern, Hochgebirgsexpeditionen, Höhlenbegehungen und
Höhlenexpeditionen, Bungee-Jumping; Automobil- und Motorsportarten wie Kartfahren, Motocross, Motorbootsport, Motorradsport,
Rallyesport, Autorennen und Quad-Rennen; privates Fliegen, Sportfliegerei und Luftsportarten wie Fliegen mit Flächenfallschirmen,
Luftschifffahrt, Gleitschirmfliegen, Motorsegelfliegen, Drachenfliegen, Ultraleichtfliegen, Heißluftballonfahren, Fallschirmspringen,
Segelfliegen, Kunstflug oder Base-Jumping;
- Verletzungen und/oder Erkrankungen, die im Rahmen einer sonstigen, nicht mit dem Studierendenstatus
verbundenen Erwerbstätigkeit eintreten;
- Unfälle infolge des Führens eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden
Substanzen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln;
- Verletzungen und/oder Erkrankungen im Zusammenhang mit einem Suizidversuch;
- Verletzungen oder Erkrankungen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden;
- medizinische oder sonstige Gesundheitsversorgung, die infolge einer Behandlung oder eines Eingriffs durch
eine medizinisch nicht qualifizierte und nicht entsprechend zugelassene Person erforderlich wird;
- Schwangerschaft und die damit zusammenhängende Versorgung.
Der Leistungserbringer erbringt eine Versorgung ausschließlich bei:
- Erkrankungen oder Gesundheitszuständen, für die vor Eintritt des Leistungsfalls keine entsprechende
Vorgeschichte bestand;
- unerwartet auftretenden Erkrankungen oder Gesundheitszuständen;
- akuten Erkrankungen, Gesundheitszuständen oder Unfällen;
- medizinisch indizierten Fällen.
Die Leistung beginnt mit dem Tag der Zahlung der Studiengebühr für das betreffende Semester, sofern der Studierendenstatus an der
Semmelweis Universität für dieses Semester aktiv ist, und endet am letzten Tag des betreffenden Semesters.
Die für ein Semester verfügbaren Leistungshöchstgrenzen gelten unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Semesters die
Studiengebühr entrichtet wurde; sie beziehen sich somit stets auf das gesamte Semester.
Die Höchstgrenze beziehungsweise ein verbleibender Restbetrag kann nicht auf das folgende Semester übertragen werden.
Bei Eintritt eines medizinischen Leistungsfalls hat die studierende Person so zu handeln und die Sorgfalt aufzuwenden, die in der
jeweiligen Situation üblicherweise erwartet werden kann, und unverzüglich medizinische oder sonstige gesundheitliche Hilfe in Anspruch zu
nehmen.
Kommt die studierende Person dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Leistungserbringer von seiner Leistungspflicht befreit.
3. Höchstgrenzen pro Semester und allgemeine Regelungen der Gesundheitsversorgung
Die konkreten Höchstgrenzen sind in Anhang
1 aufgeführt.
Bestand die Anspruchsgrundlage für die Leistung nicht oder nur teilweise und war der Leistungserbringer daher ganz
oder teilweise nicht zur Leistung verpflichtet, hat die studierende Person dem Leistungserbringer die Kosten der erbrachten, nicht
gedeckten Gesundheitsversorgung zu erstatten.
Der Leistungserbringer ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn nachweislich bereits vor Begründung des
Studierendenstatus an der Semmelweis Universität eine Erkrankung, ein pathologischer Zustand oder eine dauerhafte gesundheitliche
Beeinträchtigung bestand und diese bereits eine medizinische Behandlung oder ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich machte.
In diesem Fall kann die studierende Person den Leistungserbringer ebenfalls um Unterstützung bei der
Terminorganisation bitten, muss das Entgelt für die jeweilige Leistung jedoch selbst entrichten.
3.A Hausärztliche Grundversorgung
Bei Inanspruchnahme der hausärztlichen Grundversorgung wird die verfügbare Leistungshöchstgrenze je Inanspruchnahme um
20.000 HUF reduziert.
Bei der hausärztlichen Grundversorgung gilt: Erscheint die studierende Person zum bestätigten Termin
- überhaupt nicht oder
- sagt sie den Termin nicht spätestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Behandlungszeitpunkt schriftlich ab,
verringert sich die Anzahl der noch verfügbaren fachärztlichen beziehungsweise diagnostischen Leistungsfälle um
einen Fall, als wäre die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen worden.
3.B Ambulante fachärztliche Versorgung
Die folgenden Kosten unterliegen den in Anhang 1 festgelegten Höchstgrenzen:
- Kosten der hausärztlichen Versorgung;
- Kosten der fachärztlichen Versorgung;
- Kosten medizinischer Untersuchungen, beispielsweise Labor- und/oder bildgebender Diagnostik, sofern diese
für die Diagnosestellung und Behandlung der Erkrankung erforderlich sind.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
- Screening-Untersuchungen, arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige Eignungsuntersuchungen;
- Korrektions- oder Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Zubehör sowie die dazugehörige ärztliche Untersuchung;
- Hörgeräte und Zubehör sowie die Kosten der dazugehörigen ärztlichen Untersuchung;
- Erwerb und Verabreichung von Impfstoffen sowie die damit verbundenen Kosten;
- Leistungs- und Versorgungsbedarfe im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten, beispielsweise Tuberkulose,
Tetanus, Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektionen, Diphtherie, COVID-19 sowie Tropenkrankheiten wie Malaria, Gelbfieber, Cholera,
Denguefieber oder SARS;
- Kosten der Gesundheitsversorgung bei einer HIV-Infektion;
- Kosten von Entzugsbehandlungen bei Alkohol-, Drogen- oder sonstigen Suchterkrankungen sowie damit verbundene
medizinische Behandlungen oder Leistungen;
- Kosten im Zusammenhang mit Nierenersatztherapien;
- Akupunktur- oder Akupressurbehandlungen sowie Kosten traditioneller asiatischer Behandlungsverfahren;
- weitergehende Leistungen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, einschließlich psychiatrischer und
psychotherapeutischer Behandlungskosten, mit Ausnahme der ersten Sitzung;
- Kosten von Untersuchungen, Verfahren, Hilfsmitteln oder Arzneimitteln zur Empfängnisverhütung;
- Kosten ästhetisch beziehungsweise kosmetisch motivierter Behandlungen;
- Kosten zahnärztlicher und oralchirurgischer Untersuchungen und Behandlungen,
ausgenommen die zahnärztliche Notfallversorgung zur Feststellung und Behebung eines akuten Gesundheitsproblems, einschließlich:
- bildgebender Diagnostik;
- Zahnextraktion;
- Wurzelkanalbehandlung;
- medikamentöser provisorischer Füllung im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung;
- Behandlung eines Abszesses.
Bei der ambulanten fachärztlichen Versorgung gilt: Erscheint die studierende Person zum bestätigten Termin
- überhaupt nicht oder
- sagt sie den Termin nicht spätestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Behandlungszeitpunkt schriftlich ab,
verringert sich die Anzahl der noch verfügbaren fachärztlichen Leistungsfälle um einen Fall, als wäre die
Leistung tatsächlich in Anspruch genommen worden.
3.C Notfallversorgung – Notfallmedizinische Behandlung
Lebensbedrohlicher Notfall: Rufen Sie unverzüglich die Notrufnummer 112 an. Sobald Ihr Gesundheitszustand es
zulässt, kontaktieren Sie bitte das Callcenter unter +36 1 776 7300.
Nicht lebensbedrohlicher Notfall: Kontaktieren Sie vor der Inanspruchnahme jeglicher Gesundheitsleistung das
rund um die Uhr erreichbare Callcenter unter +36 1 776 7300. Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Callcenter ist Voraussetzung für die
Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung.
- Wird das Callcenter in einem nicht lebensbedrohlichen Notfall nicht vorab unter der oben genannten
Telefonnummer kontaktiert, können nachträglich eingereichte Erstattungsanträge leider nicht angenommen werden.
- Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer Notfallbehandlung zunächst selbst an die behandelnde
Gesundheitseinrichtung zu zahlen sind. Lassen Sie die Rechnung auf folgenden Rechnungsempfänger ausstellen:
- Semmelweis Premium Kft.
- 1085 Budapest, Üllői út 26.
- Steuernummer: 13916874-4-42
- Gruppensteuernummer: 17784234-5-44
-
Nach der Zahlung kann ein Erstattungsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen gemäß Abschnitt 4 eingereicht werden.
-
Die Erstattung beträgt 50 % der gesamten Behandlungskosten, höchstens jedoch 100.000 HUF je Fall. Notfallversorgung kann gemäß Anhang
1 für maximal 6 Fälle pro Semester erstattet werden.
3.D Stationäre Versorgung
Im Rahmen der stationären Versorgung organisiert der Leistungserbringer den Krankenhausaufenthalt und die Behandlung
der studierenden Person wie folgt.
Die folgenden Kosten unterliegen den in Anhang 1 festgelegten Höchstgrenzen:
- Kosten der ärztlich verordneten medizinischen Behandlung, einschließlich erforderlicher Operationen und der
Kosten des Krankenhausaufenthalts;
- Kosten einer operationsbezogenen, ärztlich verordneten Rehabilitationsbehandlung – höchstens 3 Sitzungen;
- Kosten eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs;
- Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zur Erhaltung der Gesundheit oder Rettung des Lebens der Mutter;
- Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs bei einer durch eine Straftat verursachten Schwangerschaft.
Die folgenden Fälle sind nicht im Leistungspaket enthalten:
- Kosten der geburtshilflichen Versorgung und der Wochenbettbetreuung;
- Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs ohne medizinische Indikation;
- Kosten von Eingriffen im Zusammenhang mit der Behandlung von Unfruchtbarkeit oder der medizinischen
Behandlung im Rahmen jeglicher Form der assistierten Reproduktion;
- Kosten einer Sterilisation und der Behandlung ihrer Folgen;
- Kosten geschlechtsangleichender operativer Eingriffe;
- Kosten der Folgen ästhetisch beziehungsweise kosmetisch motivierter Behandlungen und operativer Eingriffe;
- Kosten refraktiver Hornhautchirurgie;
- Kosten der Versorgung in einem Rehabilitationszentrum oder Pflegeheim;
- Transplantationen; onkologische Behandlung, Versorgung und Nachsorge bei malignen Tumorerkrankungen sowie
sonstige Versorgung im Zusammenhang mit den Folgen einer Krebserkrankung;
- Rehabilitation und Versorgung chronischer Erkrankungen sowie die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere
Hospizversorgung, Heilpädagogik, Logopädie, Physiotherapie, physikalische Therapie und Kurbehandlung;
- zusätzliche Komfortleistungen, beispielsweise Einbettzimmer oder Sonderverpflegung.
3.E Krankentransport innerhalb Ungarns
Leistungen innerhalb der in Anhang
1 festgelegten Höchstgrenzen:
- angemessener, vom Leistungserbringer organisierter Krankentransport innerhalb Ungarns, der keine
rettungsdienstliche Begleitung erfordert, wenn die studierende Person gehunfähig ist oder nicht zu einer Gesundheitseinrichtung
befördert werden kann.
Bei einem Krankentransport gilt: Erscheint die studierende Person zum bestätigten Termin
- überhaupt nicht oder
- sagt sie den Termin nicht spätestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Behandlungszeitpunkt schriftlich ab,
wird die im Voraus entrichtete Gebühr als Vertragsstrafe einbehalten und nicht zurückerstattet.
3.F Krankentransport – Rücktransport an den Wohnort
Leistungen innerhalb der in Anhang
1 festgelegten Leistungshöchstgrenze zu erbringen sind:
- Rücktransport der studierenden Person an den Wohnort, vorbehaltlich der jährlichen Höchstgrenze, sofern
- der Gesundheitszustand einen Transport aus medizinischer Sicht zulässt, was durch eine schriftliche
Stellungnahme des behandelnden Arztes zu bestätigen ist, und der behandelnde Arzt den Transport selbst empfiehlt;
- der Transport organisatorisch durchgeführt werden kann; und
- der Leistungserbringer einen Rücktransport beziehungsweise eine häusliche Krankenpflege im
Wohnsitzland der studierenden Person empfiehlt.
Bei einem Krankentransport gilt: Erscheint die studierende Person zum bestätigten Termin
- überhaupt nicht oder
- sagt sie den Termin nicht spätestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Behandlungszeitpunkt schriftlich ab,
wird die im Voraus entrichtete Gebühr als Vertragsstrafe einbehalten und nicht zurückerstattet.
3.G Arzneimittel, Verbandmittel und medizinische Hilfsmittel
Innerhalb der in Anhang
1 festgelegten Höchstgrenzen werden die Kosten kostenpflichtiger Arzneimittel, Wundverbände und medizinischer Hilfsmittel
erstattet, die der Arzt des Leistungserbringers im Rahmen einer unter A–D aufgeführten, ganz oder teilweise vom Leistungserbringer
finanzierten Versorgung verordnet hat.
Anhang 1: Leistungshöchstgrenzen, Eigenbeteiligung und Fristen
| LEISTUNG |
HÖCHSTGRENZE PRO SEMESTER
Maximal 2.000.000 HUF für sämtliche Leistungen |
EIGENBETEILIGUNG DER STUDIERENDEN |
ART UND FRIST DER LEISTUNGSERBRINGUNG
Zeitpunkt der Kontaktaufnahme |
ART UND FRIST DER LEISTUNGSERBRINGUNG
Spätester Zeitpunkt der Patientenversorgung |
ERSTATTUNG / ANFORDERUNG EINER VORAUSZAHLUNG |
| A) Ambulante hausärztliche Grundversorgung (englischsprachiger hausärztlicher Dienst) |
keine |
keine |
unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) |
innerhalb von 2 Werktagen |
|
| B) Ambulante fachärztliche Versorgung |
maximal 4 Fälle und maximal 120.000 HUF je Fall |
keine |
unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) |
innerhalb von 5 Werktagen |
|
| C) Ambulante Notfallversorgung |
maximal 6 Fälle und maximal 100.000 HUF je Fall |
50 % sämtlicher Gebühren |
unverzüglich über das 24/7-Callcenter; Mitteilung des Standorts der Notaufnahme beziehungsweise
erforderlichenfalls Veranlassung eines Rettungseinsatzes
|
nach der Triage bei Ankunft vor Ort gemäß dem Protokoll der Notaufnahme
|
Erstattung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen
|
| D) Stationäre Versorgung |
maximal 12 Tage oder bis zur jeweils geltenden Semesterhöchstgrenze |
keine |
unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) |
innerhalb von 5 Werktagen nach den Voruntersuchungen |
|
| E) Krankentransport innerhalb Ungarns |
maximal 3 Fälle und 40.000 HUF je Fall |
50 % sämtlicher Gebühren |
unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) |
innerhalb von 1 Werktag |
Anforderung einer Vorauszahlung während der Organisation des Transports |
| F) Krankentransport – Rücktransport an den Wohnort |
maximal 1 Fall bis zur Semesterhöchstgrenze |
50 % sämtlicher Gebühren |
unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) |
abhängig vom Transportmittel so schnell und innerhalb der kürzestmöglichen Zeit |
Eingang der Vorauszahlung vor Durchführung des Krankentransports |
| G) Arzneimittel, Verbandmittel und medizinische Hilfsmittel |
100.000 HUF pro Semester |
50 % sämtlicher Gebühren |
unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) |
|
Erstattung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen |
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Allgemeine Vertragsbedingungen für Verträge über Gesundheitsdienstleistungen »
4. Informationen zur Erstattung medizinischer Aufwendungen
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Erstattung medizinischer Aufwendungen, einschließlich der Kosten für
verschreibungspflichtige Arzneimittel (ärztlich verordnete Medikamente), Leistungen der Notaufnahme und Krankentransporte. Bitte gehen Sie
wie folgt vor:
Erstattungsantrag per E-Mail einreichen
Senden Sie Ihren Antrag an
student@sp.hu.
- Fügen Sie eine digitale Kopie der bezahlten Rechnung bei, die auf Semmelweis Premium Kft. ausgestellt
ist:
- Semmelweis Premium Kft.
- 1085 Budapest, Üllői út 26.
- Steuernummer: 13916874-4-42
- Gruppensteuernummer: 17784234-5-44
- Achten Sie darauf, dass als Rechnungsempfänger Semmelweis Premium Kft. angegeben ist. Rechnungen, die auf
einen anderen Empfänger ausgestellt wurden, können nicht bearbeitet werden.
- Fügen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bei, insbesondere Untersuchungsberichte, Befunde,
Entlassungsberichte und ambulante Behandlungsberichte. Bezieht sich Ihr Antrag auf Arzneimittel, fügen Sie außerdem das Dokument bei,
aus dem die verordneten Arzneimittel hervorgehen.
- Fügen Sie Ihre persönlichen Angaben bei: vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Name Ihrer
Universität, aktuelles Studienjahr, Wohnanschrift sowie die Bankkontonummer, auf die die Erstattung überwiesen werden soll.
- Sobald sämtliche erforderlichen Unterlagen eingegangen sind und die Berechtigung Ihres Antrags geprüft
wurde, bearbeiten wir den Antrag und leiten die Erstattung ein. Dies dauert üblicherweise einige Werktage.
- Bitte reichen Sie alle Unterlagen zeitnah ein, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags zu
vermeiden.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren gesundheitlichen Anliegen und danken Ihnen für Ihre Mitwirkung in diesem
Verfahren.
Für weitere Informationen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns unter: student@sp
.hu