Für Semmelweis-Studierende
Praktische Informationen zu Ihrer Krankenversicherung
1. Die Gesundheitsleistungen
Gesundheitsleistungen werden natürlichen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (im Folgenden
"Studierende" genannt) gewährt, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Studiengebühren für das
betreffende Semester an einer Fakultät der Universität nachgekommen sind und über einen aktiven Status für
dasselbe Semester verfügen.
Für die Inanspruchnahme des Gesundheitsdienstes stellt die Universität den Studierenden eine nicht
übertragbare persönliche Identifikationsnummer (derzeit in Form einer Karte) zur Verfügung. Lediglich
Studierende, die die Studiengebühren bezahlt und einen aktiven Status haben, sind nutzungsberechtigt.
Wie erhalte ich medizinische Versorgung?
Wenn Sie krank sind und medizinische Hilfe benötigen, rufen Sie IMMER zuerst die Direktlinie unter +36 1 776
7300 an, egal ob Sie einen Termin beim Arzt, eine Kontrolluntersuchung oder diagnostische Tests benötigen.
Der englischsprachige Operator des medizinischen Verwaltungsunternehmens wird Termine für Sie vereinbaren
(oder Sie gegebenenfalls in die Notaufnahme schicken). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie pünktlich zu Ihrem
vereinbarten Termin erscheinen.
Alle medizinischen Behandlungen werden von Semmelweis Premium bereitgestellt.
Wenn der Allgemeinarzt weitere Tests anordnet, müssen Sie erneut die Nummer +36 1 776 7300 anrufen, um
Termine für die Tests zu vereinbaren. Innerhalb von 1-2 Tagen wird Ihnen Semmelweis Premium eine
E-Mail-Benachrichtigung mit Ihrem medizinischen Termin zusenden.
Falls Sie Ihren geplanten Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie den Termin schriftlich bei dem
jeweiligen Dienstleister mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt absagen.
BITTE BEACHTEN SIE! Falls Sie nicht innerhalb eines Monats einen Termin für einen empfohlenen
medizinischen
Test oder eine Untersuchung vereinbaren, wird Ihre Überweisung ungültig.
2. Genauer Umfang der Gesundheitsleistungen
Die Leistungen umfassen die medizinische Versorgung von Studierenden, die aufgrund
einer akuten
Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes erforderlich ist. Dazu gehören:
- • Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe in ambulanter oder
stationärer
Versorgung
- • Notfallversorgung
- • im Falle von Lebensgefahr oder
- • in Fällen, die nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind, aber
eine
Notfallversorgung erfordern
- • die Erstattung der Kosten für Arzneimittel oder medizinische
Hilfsmittel, die vom
Arzt der medizinischen Leistungserbringerin am Ort der Behandlung im Zusammenhang mit dem betreffenden
gesundheitlichen Zustand verschrieben werden. Ausgenommen davon sind:
- • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Brillengläser)
- • Hörgeräte
- • Materialien und Geräte für die Zahnbehandlung (Zahnersatz,
Zahnprothesen,
Füllungen, Implantate, Zahnspangen, Materialien und Geräte zur Zahnaufhellung usw.)
- • Medikamente wie Verhütungsmittel, Pillen danach, Kondome
Die Leistung erstreckt sich nicht auf:
- • gefährliche Sportaktivitäten (z. B. Tauchen unter 40 m mit
Sauerstoffgerät,
Einhand- und Meeressegeln, Wildwasser-Rafting, Hydrospeed-Schwimmen, Canyoning-Surfen, Klettern und
Felsklettern, Hochgebirgsexpeditionen, Höhlentouren, Höhlen-Expeditionen, Bungee-Jumping, Auto- und
Motorsport - z. B. Go-Kart, Moto-Cross, Motorbootsport, Motorradsport, Rallyefahren, Autorennen mit
Quad, alle Arten von Flugsport - z. B. Paragliding, Luftschifffahren, Gleitschirmfliegen, Motorsegeln,
Hängegleiten, Drachen- und Ultraleichtfliegen, Heißluftballonfahren, Fallschirmspringen, Segel- und
Kunstfliegen, Basejumping) oder
- • eine Verletzung und/oder Krankheit, deren Ursache sich aus einer
anderen
beruflichen Tätigkeit ergibt, die nicht mit dem rechtlichen Status von Studierenden im Zusammenhang
steht, oder
- • ein Unfall, der auf das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von
Alkohol,
Drogen, berauschenden Mitteln oder auf die nicht genehmigte Einnahme von Medikamenten zurückzuführen
ist, oder
- • Verletzungen und/oder Krankheiten, die von einem Suizidversuch
herrühren, oder
- • Verletzungen oder Krankheiten als Folge von bewusstem oder grob
fahrlässigem
Verhalten, oder
- • eine medizinische bzw. sonstige Gesundheitsversorgung, die aufgrund
einer
Behandlung oder eines Eingriffs durch eine nicht medizinisch qualifizierte und nicht approbierte Person
erforderlich wurde, oder
- • eine Schwangerschaft oder eine damit im Zusammenhang stehende
Versorgung
Die Leistungserbringerin muss ausschließlich eine medizinische Versorgung gewährleisten,
die
- • ohne Vorgeschichte,
- • unerwartet
- • aufgrund einer akuten Krankheit, eines pathologischen Zustands oder
eines Unfalls
erforderlich wurde und
- • die medizinisch geboten ist.
Die Leistung beginnt ab dem Tag der Zahlung der Studiengebühr für das jeweilige Semester, sofern der Status
des/der Studierenden an der Semmelweis Universität für das jeweilige Semester aktiv ist und bis zum letzten
Tag des jeweiligen Semesters aufrechterhalten bleibt.
Die Leistungshöchstgrenzen in einem bestimmten Semester sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung der
Studiengebühr innerhalb des Semesters, d. h. sie gelten immer für das gesamte Semester.
Die Leistungshöchstgrenze oder ein Restbetrag kann nicht auf das nächste Semester übertragen werden.
Im Falle eines medizinischen Vorfalls hat die/der Studierende so zu handeln, wie es in der gegebenen
Situation normalerweise zu erwarten ist. Es ist mit erhöhter Sorgfalt zu agieren und unverzüglich ärztliche
oder medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Kommt die/der Studierende dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Leistungserbringerin von ihrer
Verpflichtung zur Erbringung der Leistung entbunden.
3. Halbjährliche Leistungshöchstgrenzen und allgemeine Regeln für die
Gesundheitsleistungen
Die konkreten Leistungshöchstgrenzen sind im Anhang 1 aufgeführt.
Für den Fall, dass die Rechtsgrundlage für die Leistung nicht oder nur teilweise bestand
und die
Leistungserbringerin daher nicht verpflichtet war, die Leistung ganz oder teilweise zu erbringen, hat
die/der
betreffende Studierende der Leistungserbringerin den nicht gedeckten Gegenwert der von ihr/ihm in Anspruch
genommenen medizinischen Versorgung zu erstatten.
Die Leistungserbringerin ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, wenn
- • Studierende, die die Leistung in Anspruch nehmen möchten, an einer
Krankheit oder
einem pathologischen Zustand oder einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung leiden, die nachweislich
schon vor Gründung des Rechtsverhältnisses mit der Semmelweis Universität bestanden haben und bereits
ärztlich behandelt oder untersucht wurden.
In diesem Fall können Studierende die Hilfe der Leistungserbringerin bei der Terminvereinbarung
in Anspruch
nehmen, müssen aber die Kosten der Leistung individuell an die Leistungserbringerin erstatten.
3.A Die Grundversorgung
Bei Inanspruchnahme einer Grundversorgung verringert sich die Leistungshöchstgrenze um
20.000 HUF pro
Fall.
Bei der Grundversorgung werden, falls die/der Studierende zu dem von ihr/ihm bestätigten Termin
- • überhaupt nicht erscheint oder
- • den Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich
absagt,
die verfügbaren Arzt-/Diagnosenutzungsfälle um eins reduziert, also als ob die/der
Studierende
den Termin
tatsächlich in Anspruch genommen hätte.
3.B Ambulante Fachversorgung
Es gelten die im Anhang 1 aufgeführten Leistungshöchstgrenzen:
- • die Kosten der medizinischen Grundversorgung
- • die Kosten der medizinischen Fachversorgung
- • die Kosten für zusätzliche Untersuchungen (z. B. Labor- und/oder
bildgebende
Diagnostik), wenn sie für die Diagnosestellung und Therapie der Krankheit erforderlich sind
Die Gesundheitsleistungen erstreckt sich nicht auf die folgenden Leistungen:
- • Vorsorgeuntersuchungen, arbeitsmedizinische und andere
Eignungstests
- • dioptrische Brillen/Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Zubehör,
entsprechende
medizinische Untersuchungen
- • Hörgeräte und Zubehör sowie die Kosten für die damit verbundene
ärztliche
Untersuchung
- • den Bezug und die Verabreichung von Vakzinen und die damit
verbundenen Kosten
- • Dienstleistungs- und Versorgungsbedürfnisse im Zusammenhang mit
Infektionskrankheiten (z. B. Tuberkulose, Tetanus, Hepatitis B, C-Virus-Infektionen, Diphtherie, Covid,
Tropenkrankheiten wie Malaria, Gelbfieber, Cholera, Dengue-Fieber, SARS, usw.)
- • die Kosten der Gesundheitsversorgung bei HIV-Infektionen
- • Kosten der medizinischen Versorgung oder Dienstleistungen beim Entzug
von Alkohol,
Drogen oder im Falle anderer Suchterkrankungen
- • Kosten einer Nierenersatztherapie
- • Akupunktur, Akupressur-Behandlung, Kosten für östliche Medizin
- • zusätzlicher Bedarf an Dienstleistungen im Zusammenhang mit
psychischen Störungen,
einschließlich der Kosten für eine psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, mit Ausnahme der
Kosten für die erste Sitzung
- • Kosten für empfängnisverhütende Untersuchungen, Verfahren, Geräte und
Arzneimittel
- • die Kosten für Behandlungen zu ästhetischen (kosmetischen) Zwecken
- • die Kosten für zahnärztliche und kieferchirurgische Eingriffe und
Behandlungen
außer im Falle einer zahnärztlichen Notfallversorgung, um ein Gesundheitsproblem zu erkennen und zu
behandeln:
- • bildgebende Diagnostik
- • Zahnextraktion
- • Wurzelbehandlung
- • medikamentöse provisorische Füllung für die
Wurzelbehandlung
- • und Kosten für die Behandlung von Abszessen
Im Falle einer ambulanten Behandlung, falls Studierende zu von ihnen bestätigten Terminen
- • überhaupt nicht erscheinen oder
- • Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher schriftlich absagen,
werden die verfügbaren Arzt-/Diagnosenutzungsfälle um eins reduziert, also als ob
die/der
Studierende den betreffenden Termin tatsächlich in Anspruch genommen hätte.
3.C Norfallversorgung
Notfallmedizinische Behandlung
Wenn Sie glauben, dass eine akute schwere Krankheit oder Verletzung Ihre Gesundheit bedroht und Sie eine
Notfallbehandlung/Traumabehandlung benötigen (die Behandlung kann nicht auf die regulären Arbeitszeiten
verschoben werden), müssen Sie umgehend den Nationalen Rettungsdienst unter der Nummer 112 anrufen oder das
nächstgelegene Notfallzentrum aufsuchen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Notfallbehandlungen immer eine Vorauszahlungspflicht haben (Sie müssen
die Arztrechnung im Voraus begleichen).
Falls Sie infolge Ihrer Notfallbehandlung ins Krankenhaus eingeliefert werden, stellen Sie bitte sicher,
dass Sie so bald wie möglich – idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Krankenhausaufnahme – unter
der Nummer +36 1 776 7300 anrufen, sobald es Ihr Gesundheitszustand zulässt, damit Sie keine vermutlich
hohen medizinischen Kosten im Voraus bezahlen müssen. In einem solchen Fall wird – soweit möglich – die
Versicherungsgesellschaft die Arztrechnungen bezahlen, und Sie müssen keine Vorauszahlungen leisten.
Es gelten die im Anhang 1 aufgeführten Leistungshöchstgrenzen im Rahmen der
Norfallversorgung:
- • die Kosten der medizinischen Notfallversorgung
- • die Kosten für zusätzliche Untersuchungen (z. B. Labor- und/oder
bildgebende
Diagnostik), die gleichzeitig mit der Notfallversorgung durchgeführt werden, wenn sie für die
Diagnosestellung und Therapie der Krankheit erforderlich sind
- • im Falle einer zahnärztlichen Notfallversorgung, um ein
Gesundheitsproblem zu
erkennen und zu behandeln:
- • bildgebende Diagnostik
- • Zahnextraktion
- • Wurzelbehandlung
- • medikamentöse provisorische Füllung für die
Wurzelbehandlung
- • und Kosten für die Behandlung von Abszessen
3.D Stationäre Versorgung
In diesem Rahmen organisiert die medizinische Leistungserbringerin den
Krankenhausaufenthalt und die
Behandlung von Studierenden wie folgt.
Es gelten die im Anhang 1 aufgeführten Leistungshöchstgrenzen:
- • die Kosten einer ärztlich verordneten medizinischen Behandlung
(einschließlich
notwendiger Operationen), einschließlich der Kosten für einen Krankenhausaufenthalt
- • die Kosten einer vom Arzt verordneten Rehabilitationsbehandlung nach
der Operation
- bis zu 3 Sitzungen
- • die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aus medizinisch
gerechtfertigtem Grund
- • die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen, die durchgeführt werden, um
die
Gesundheit der Mutter zu schützen oder ihr Leben zu retten, oder
- • die Kosten für den Abbruch einer Schwangerschaft, die auf eine
Straftat
zurückzuführen ist
Die folgenden Fälle sind im Dienstleistungspaket nicht enthalten:
- • die Kosten einer medizinischen Versorgung bei Geburt und Wochenbett
- • die Kosten eines künstlichen Schwangerschaftsabbruchs
- • ausschließlich die Kosten von Operationen zur Beendigung der
Unfruchtbarkeit oder
für medizinische Behandlungen zur künstlichen Befruchtung jeglicher Art
- • die Kosten einer Sterilisationsoperation und ihre Folgen
- • die Kosten einer jeglichen geschlechtsangleichenden Operation
- • die Kosten der Folgen von Behandlungen und chirurgischen Eingriffen
zu
ästhetischen (kosmetischen) Zwecken
- • die Kosten von Operationen zur Hornhautkorrektur
- • die Kosten für ein Pflegeheim oder die Betreuung in einem
Pflegeheim
- • Transplantation, onkologische Behandlung, Betreuung und Kontrolle von
Patienten
mit bösartigen Tumoren, sonstige Versorgung im Zusammenhang mit den Folgen von onkologischen
Erkrankungen
- • die Rehabilitation und Pflege bei chronischen Krankheiten, die
anfallenden Kosten
(insbesondere Hospizpflege, Physiotherapie, Logopädie, Krankengymnastik, Krankengymnastik, Badekur)
- • zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Einzelzimmer, zusätzliche
Mahlzeiten, usw.)
3.E Patiententransport - national
Leistungen, die innerhalb der im Anhang 1 festgelegten Leistungshöchstgrenzen zu erbringen sind:
• ein angemessener Krankentransport innerhalb des Landes, der keine
Überwachung durch
einen Rettungssanitäter erfordert und von der medizinischen Leistungserbringerin organisiert wird, wenn
die/der Studierende bewegungsunfähig wird oder nicht in eine medizinische Versorgungseinrichtung gebracht
werden kann.
Im Falle eines Krankentransports wird, falls Studierende zu dem von ihnen bestätigten Zeitpunkt
• überhaupt nicht erscheinen
• den Termin nicht mindestens 24 Stunden vor der Versorgung schriftlich
absagen,
die im Voraus gezahlte Gebühr in eine Vertragsstrafe umgewandelt und nicht
zurückerstattet.
3.F Krankentransport in das Heimatland
Leistungen, die innerhalb der im Anhang 1 festgelegten Leistungshöchstgrenze zu erbringen sind:
- • Transport von Studierenden in ihr Heimatland im Rahmen der jährlichen
Leistungsobergrenze
- • falls der Gesundheitszustand von Studierenden so ist, dass
ein
Krankentransport medizinisch möglich ist (auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens des
behandelnden Arztes) und der Arzt selbst ihn empfiehlt
- • der Transport organisiert werden kann
- • und die Leistungserbringerin selbst einen Transport / eine
medizinische
Versorgung im Heimatland der/des betreffenden Studierenden empfiehlt
Im Falle eines Krankentransports wird, falls Studierende zu dem von ihnen bestätigten Zeitpunkt
- • überhaupt nicht erscheinen oder
- • den vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Stunden vor der
Versorgung schriftlich
absagen,
die im Voraus gezahlte Gebühr in eine Vertragsstrafe umgewandelt und nicht
zurückerstattet.
3.G Medikamente, Verbandsmaterial, medizinische Hilfsmittel
Innerhalb der in Anhang 1 festgelegten Leistungshöchstgrenze werden die Kosten für
erstattungsfähige Arznei-,
Verband- und Hilfsmittel erstattet, die vom Arzt der Leistungserbringerin während der Erbringung der unter
den Nummern 1.A, 1.B, 1.C und 1.D aufgeführten Leistungen verordnet und von der Leistungserbringerin
vollständig oder teilweise finanziert werden.
DIENSTLEISTUNG |
HÖCHSTBETRAG FÜR EIN SEMESTER |
BEITRAG VON DEM/DER STUDIERENDEN |
Form und Frist für die Erbringung der
Dienstleistung |
Erstattung / Anforderung einer
Vorauszahlung |
MAXIMAL 2.000.000 Ft für alle Dienstleistungen |
Zeitpunkt der Kontaktaufnahme |
spätester Behandlungsbeginn |
A) Ambulante Grundversorgung (hausärztliche Versorgung auf
Englisch) |
X |
X |
sofort (über 7/24 Call Center) |
innerhalb von 2 Arbeitstagen |
|
B) Pflegesachleistungen - ambulant |
maximal 4 Ereignisse und max. 120.000 Ft / Ereignis |
X |
sofort (über 7/24 Call Center) |
innerhalb von 5 Arbeitstagen |
|
C) Notfallbehandlung - ambulant |
maximal 6 Ereignisse und maximal 100.000 Ft / Ereignis |
50 % aller Kosten |
sofort (über 7/24 Call Center), durch Angabe des Standorts der diensthabenden
Notaufnahmestation / ggf. Rufen eines Krankenwagens
|
bei Ankunft am Ort des Geschehens, nach der Triage-Einstufung gemäß dem
Notaufnahmeprotokoll
|
Erstattung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der vollständigen
Unterlagen
|
D) Stationäre Versorgung |
maximal 12 Tage - oder der Betrag des Limits für das Semester |
X |
sofort (über 7/24 Call Center) |
innerhalb von 5 Arbeitstagen nach den Voruntersuchungen |
|
E) Krankentransport - innerhalb des Landes |
maximal 3 Ereignisse und maximal 40.000 Ft / Ereignis |
50 % aller Kosten |
sofort (über 7/24 Call Center) |
innerhalb von einem Arbeitstag |
Anforderung einer Vorauszahlung parallel mit der Organisation des
Krankentransports
|
F) Krankentransport - ins Heimatland |
maximal 1 Ereignis bis zum Höchstbetrag für ein Semester |
50 % aller Kosten |
sofort (über 7/24 Call Center) |
abhängig vom Transportmittel, so schnell wie möglich und in der kürzest möglichen
Zeit
|
Erhalt einer Vorauszahlung vor dem Krankentransport |
G) Medikamente, Verbandmittel, medizinische Hilfsmittel |
100.000 Ft / Semester |
50 % aller Kosten |
sofort (über 7/24 Call Center) |
|
Erstattung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der vollständigen
Unterlagen
|
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - zum Vertrag über Gesundheitsleistungen »