Für Semmelweis-Studierende

Praktische Informationen zu Ihrer Krankenversicherung

1. Die Gesundheitsleistungen

Gesundheitsleistungen werden natürlichen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (im Folgenden "Studierende" genannt) gewährt, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Studiengebühren für das betreffende Semester an einer Fakultät der Universität nachgekommen sind und über einen aktiven Status für dasselbe Semester verfügen.

Für die Inanspruchnahme des Gesundheitsdienstes stellt die Universität den Studierenden eine nicht übertragbare persönliche Identifikationsnummer (derzeit in Form einer Karte) zur Verfügung. Lediglich Studierende, die die Studiengebühren bezahlt und einen aktiven Status haben, sind nutzungsberechtigt.

Wie erhalte ich medizinische Versorgung?

Wenn Sie krank sind und medizinische Hilfe benötigen, rufen Sie IMMER zuerst die Direktlinie unter +36 1 776 7300 an, egal ob Sie einen Termin beim Arzt, eine Kontrolluntersuchung oder diagnostische Tests benötigen. Der englischsprachige Operator des medizinischen Verwaltungsunternehmens wird Termine für Sie vereinbaren (oder Sie gegebenenfalls in die Notaufnahme schicken). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin erscheinen.

Alle medizinischen Behandlungen werden von Semmelweis Premium bereitgestellt.

Wenn der Allgemeinarzt weitere Tests anordnet, müssen Sie erneut die Nummer +36 1 776 7300 anrufen, um Termine für die Tests zu vereinbaren. Innerhalb von 1-2 Tagen wird Ihnen Semmelweis Premium eine E-Mail-Benachrichtigung mit Ihrem medizinischen Termin zusenden.

Falls Sie Ihren geplanten Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie den Termin schriftlich bei dem jeweiligen Dienstleister mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt absagen.

BITTE BEACHTEN SIE! Falls Sie nicht innerhalb eines Monats einen Termin für einen empfohlenen medizinischen Test oder eine Untersuchung vereinbaren, wird Ihre Überweisung ungültig.

2. Genauer Umfang der Gesundheitsleistungen

Die Leistungserbringerin muss ausschließlich eine medizinische Versorgung gewährleisten, die

Die Leistung beginnt ab dem Tag der Zahlung der Studiengebühr für das jeweilige Semester, sofern der Status des/der Studierenden an der Semmelweis Universität für das jeweilige Semester aktiv ist und bis zum letzten Tag des jeweiligen Semesters aufrechterhalten bleibt.

Die Leistungshöchstgrenzen in einem bestimmten Semester sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung der Studiengebühr innerhalb des Semesters, d. h. sie gelten immer für das gesamte Semester.

Die Leistungshöchstgrenze oder ein Restbetrag kann nicht auf das nächste Semester übertragen werden.

Im Falle eines medizinischen Vorfalls hat die/der Studierende so zu handeln, wie es in der gegebenen Situation normalerweise zu erwarten ist. Es ist mit erhöhter Sorgfalt zu agieren und unverzüglich ärztliche oder medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kommt die/der Studierende dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Leistungserbringerin von ihrer Verpflichtung zur Erbringung der Leistung entbunden.

3. Halbjährliche Leistungshöchstgrenzen und allgemeine Regeln für die Gesundheitsleistungen

Die konkreten Leistungshöchstgrenzen sind im Anhang 1 aufgeführt.

Für den Fall, dass die Rechtsgrundlage für die Leistung nicht oder nur teilweise bestand und die Leistungserbringerin daher nicht verpflichtet war, die Leistung ganz oder teilweise zu erbringen, hat die/der betreffende Studierende der Leistungserbringerin den nicht gedeckten Gegenwert der von ihr/ihm in Anspruch genommenen medizinischen Versorgung zu erstatten.

Die Leistungserbringerin ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, wenn

In diesem Fall können Studierende die Hilfe der Leistungserbringerin bei der Terminvereinbarung in Anspruch nehmen, müssen aber die Kosten der Leistung individuell an die Leistungserbringerin erstatten.

3.A Die Grundversorgung

Bei Inanspruchnahme einer Grundversorgung verringert sich die Leistungshöchstgrenze um 20.000 HUF pro Fall.

Bei der Grundversorgung werden, falls die/der Studierende zu dem von ihr/ihm bestätigten Termin

die verfügbaren Arzt-/Diagnosenutzungsfälle um eins reduziert, also als ob die/der Studierende den Termin tatsächlich in Anspruch genommen hätte.

3.B Ambulante Fachversorgung

Es gelten die im Anhang 1 aufgeführten Leistungshöchstgrenzen:

Die Gesundheitsleistungen erstreckt sich nicht auf die folgenden Leistungen:

Im Falle einer ambulanten Behandlung, falls Studierende zu von ihnen bestätigten Terminen

werden die verfügbaren Arzt-/Diagnosenutzungsfälle um eins reduziert, also als ob die/der Studierende den betreffenden Termin tatsächlich in Anspruch genommen hätte.

3.C Norfallversorgung

Notfallmedizinische Behandlung

Wenn Sie glauben, dass eine akute schwere Krankheit oder Verletzung Ihre Gesundheit bedroht und Sie eine Notfallbehandlung/Traumabehandlung benötigen (die Behandlung kann nicht auf die regulären Arbeitszeiten verschoben werden), müssen Sie umgehend den Nationalen Rettungsdienst unter der Nummer 112 anrufen oder das nächstgelegene Notfallzentrum aufsuchen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Notfallbehandlungen immer eine Vorauszahlungspflicht haben (Sie müssen die Arztrechnung im Voraus begleichen).

Falls Sie infolge Ihrer Notfallbehandlung ins Krankenhaus eingeliefert werden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie so bald wie möglich – idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Krankenhausaufnahme – unter der Nummer +36 1 776 7300 anrufen, sobald es Ihr Gesundheitszustand zulässt, damit Sie keine vermutlich hohen medizinischen Kosten im Voraus bezahlen müssen. In einem solchen Fall wird – soweit möglich – die Versicherungsgesellschaft die Arztrechnungen bezahlen, und Sie müssen keine Vorauszahlungen leisten.

Es gelten die im Anhang 1 aufgeführten Leistungshöchstgrenzen im Rahmen der Norfallversorgung:

3.D Stationäre Versorgung

In diesem Rahmen organisiert die medizinische Leistungserbringerin den Krankenhausaufenthalt und die Behandlung von Studierenden wie folgt.

Es gelten die im Anhang 1 aufgeführten Leistungshöchstgrenzen:

Die folgenden Fälle sind im Dienstleistungspaket nicht enthalten:

3.E Patiententransport - national

Leistungen, die innerhalb der im Anhang 1 festgelegten Leistungshöchstgrenzen zu erbringen sind:

• ein angemessener Krankentransport innerhalb des Landes, der keine Überwachung durch einen Rettungssanitäter erfordert und von der medizinischen Leistungserbringerin organisiert wird, wenn die/der Studierende bewegungsunfähig wird oder nicht in eine medizinische Versorgungseinrichtung gebracht werden kann.

Im Falle eines Krankentransports wird, falls Studierende zu dem von ihnen bestätigten Zeitpunkt

• überhaupt nicht erscheinen

• den Termin nicht mindestens 24 Stunden vor der Versorgung schriftlich absagen,

die im Voraus gezahlte Gebühr in eine Vertragsstrafe umgewandelt und nicht zurückerstattet.

3.F Krankentransport in das Heimatland

Leistungen, die innerhalb der im Anhang 1 festgelegten Leistungshöchstgrenze zu erbringen sind:

Im Falle eines Krankentransports wird, falls Studierende zu dem von ihnen bestätigten Zeitpunkt

die im Voraus gezahlte Gebühr in eine Vertragsstrafe umgewandelt und nicht zurückerstattet.

3.G Medikamente, Verbandsmaterial, medizinische Hilfsmittel

Innerhalb der in Anhang 1 festgelegten Leistungshöchstgrenze werden die Kosten für erstattungsfähige Arznei-, Verband- und Hilfsmittel erstattet, die vom Arzt der Leistungserbringerin während der Erbringung der unter den Nummern 1.A, 1.B, 1.C und 1.D aufgeführten Leistungen verordnet und von der Leistungserbringerin vollständig oder teilweise finanziert werden.

DIENSTLEISTUNG HÖCHSTBETRAG FÜR EIN SEMESTER BEITRAG VON DEM/DER STUDIERENDEN Form und Frist für die Erbringung der Dienstleistung Erstattung / Anforderung einer Vorauszahlung
MAXIMAL 2.000.000 Ft für alle Dienstleistungen Zeitpunkt der Kontaktaufnahme spätester Behandlungsbeginn
A) Ambulante Grundversorgung (hausärztliche Versorgung auf Englisch) X X sofort (über 7/24 Call Center) innerhalb von 2 Arbeitstagen  
B) Pflegesachleistungen - ambulant maximal 4 Ereignisse und max. 120.000 Ft / Ereignis X sofort (über 7/24 Call Center) innerhalb von 5 Arbeitstagen  
C) Notfallbehandlung - ambulant maximal 6 Ereignisse und maximal 100.000 Ft / Ereignis 50 % aller Kosten sofort (über 7/24 Call Center), durch Angabe des Standorts der diensthabenden Notaufnahmestation / ggf. Rufen eines Krankenwagens bei Ankunft am Ort des Geschehens, nach der Triage-Einstufung gemäß dem Notaufnahmeprotokoll Erstattung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen
D) Stationäre Versorgung maximal 12 Tage - oder der Betrag des Limits für das Semester X sofort (über 7/24 Call Center) innerhalb von 5 Arbeitstagen nach den Voruntersuchungen  
E) Krankentransport - innerhalb des Landes maximal 3 Ereignisse und maximal 40.000 Ft / Ereignis 50 % aller Kosten sofort (über 7/24 Call Center) innerhalb von einem Arbeitstag Anforderung einer Vorauszahlung parallel mit der Organisation des Krankentransports
F) Krankentransport - ins Heimatland maximal 1 Ereignis bis zum Höchstbetrag für ein Semester 50 % aller Kosten sofort (über 7/24 Call Center) abhängig vom Transportmittel, so schnell wie möglich und in der kürzest möglichen Zeit Erhalt einer Vorauszahlung vor dem Krankentransport
G) Medikamente, Verbandmittel, medizinische Hilfsmittel 100.000 Ft / Semester 50 % aller Kosten sofort (über 7/24 Call Center)   Erstattung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - zum Vertrag über Gesundheitsleistungen »