Für Studierende der Semmelweis-Universität im ersten, zweiten und dritten Studienjahr

1. Die Gesundheitsversorgung

Gesundheitsleistungen werden natürlichen Personen ausländischer Staatsangehörigkeit (nachfolgend „Studierende“) erbracht, die an einer Fakultät der Universität ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Studiengebühren für das betreffende Semester nachgekommen sind und im selben Semester über einen aktiven Studierendenstatus verfügen.

Wie erhalten Sie medizinische Versorgung?

Wenn Sie erkrankt sind und medizinische Hilfe benötigen, rufen Sie IMMER zunächst die Direkt-Hotline unter +36 1 776 7300 an – unabhängig davon, ob Sie einen Arzttermin, eine Kontrolluntersuchung oder diagnostische Untersuchungen benötigen. Die englischsprachigen Mitarbeitenden des medizinischen Versorgungsmanagements vereinbaren die erforderlichen Termine für Sie oder verweisen Sie bei Bedarf an eine Notaufnahme. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.

Sämtliche medizinischen Behandlungen werden durch Semmelweis Premium erbracht.

Verordnet der Hausarzt weitere Untersuchungen, müssen Sie die Rufnummer +36 1 776 7300 erneut anrufen, um die entsprechenden Termine anzufordern. Semmelweis Premium sendet Ihnen innerhalb von 1–2 Tagen eine Terminbestätigung per E-Mail.

Können Sie einen vereinbarten medizinischen Termin nicht wahrnehmen, müssen Sie diesen beim benannten Leistungserbringer spätestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Zeitpunkt schriftlich absagen.

BITTE BEACHTEN! Wenn Sie nicht innerhalb eines Monats einen Termin für eine empfohlene medizinische Untersuchung anfordern, verliert Ihre Überweisung ihre Gültigkeit.

2. Konkreter Leistungsumfang der Gesundheitsversorgung

Der Leistungserbringer erbringt eine Versorgung ausschließlich bei:

Die Leistung beginnt mit dem Tag der Zahlung der Studiengebühr für das betreffende Semester, sofern der Studierendenstatus an der Semmelweis Universität für dieses Semester aktiv ist, und endet am letzten Tag des betreffenden Semesters.

Die für ein Semester verfügbaren Leistungshöchstgrenzen gelten unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Semesters die Studiengebühr entrichtet wurde; sie beziehen sich somit stets auf das gesamte Semester.

Die Höchstgrenze beziehungsweise ein verbleibender Restbetrag kann nicht auf das folgende Semester übertragen werden.

Bei Eintritt eines medizinischen Leistungsfalls hat die studierende Person so zu handeln und die Sorgfalt aufzuwenden, die in der jeweiligen Situation üblicherweise erwartet werden kann, und unverzüglich medizinische oder sonstige gesundheitliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kommt die studierende Person dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Leistungserbringer von seiner Leistungspflicht befreit.

3. Höchstgrenzen pro Semester und allgemeine Regelungen der Gesundheitsversorgung

Die konkreten Höchstgrenzen sind in Anhang 1 aufgeführt.

Bestand die Anspruchsgrundlage für die Leistung nicht oder nur teilweise und war der Leistungserbringer daher ganz oder teilweise nicht zur Leistung verpflichtet, hat die studierende Person dem Leistungserbringer die Kosten der erbrachten, nicht gedeckten Gesundheitsversorgung zu erstatten.

Der Leistungserbringer ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn nachweislich bereits vor Begründung des Studierendenstatus an der Semmelweis Universität eine Erkrankung, ein pathologischer Zustand oder eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung bestand und diese bereits eine medizinische Behandlung oder ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich machte.

In diesem Fall kann die studierende Person den Leistungserbringer ebenfalls um Unterstützung bei der Terminorganisation bitten, muss das Entgelt für die jeweilige Leistung jedoch selbst entrichten.

3.A Hausärztliche Grundversorgung

Bei Inanspruchnahme der hausärztlichen Grundversorgung wird die verfügbare Leistungshöchstgrenze je Inanspruchnahme um 20.000 HUF reduziert.

Bei der hausärztlichen Grundversorgung gilt: Erscheint die studierende Person zum bestätigten Termin

verringert sich die Anzahl der noch verfügbaren fachärztlichen beziehungsweise diagnostischen Leistungsfälle um einen Fall, als wäre die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen worden.

3.B Ambulante fachärztliche Versorgung

Die folgenden Kosten unterliegen den in Anhang 1 festgelegten Höchstgrenzen:

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

Bei der ambulanten fachärztlichen Versorgung gilt: Erscheint die studierende Person zum bestätigten Termin

verringert sich die Anzahl der noch verfügbaren fachärztlichen Leistungsfälle um einen Fall, als wäre die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen worden.

3.C Notfallversorgung – Notfallmedizinische Behandlung

Lebensbedrohlicher Notfall: Rufen Sie unverzüglich die Notrufnummer 112 an. Sobald Ihr Gesundheitszustand es zulässt, kontaktieren Sie bitte das Callcenter unter +36 1 776 7300.

Nicht lebensbedrohlicher Notfall: Kontaktieren Sie vor der Inanspruchnahme jeglicher Gesundheitsleistung das rund um die Uhr erreichbare Callcenter unter +36 1 776 7300. Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Callcenter ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung.

3.D Stationäre Versorgung

Im Rahmen der stationären Versorgung organisiert der Leistungserbringer den Krankenhausaufenthalt und die Behandlung der studierenden Person wie folgt.

Die folgenden Kosten unterliegen den in Anhang 1 festgelegten Höchstgrenzen:

Die folgenden Fälle sind nicht im Leistungspaket enthalten:

3.E Krankentransport innerhalb Ungarns

Leistungen innerhalb der in Anhang 1 festgelegten Höchstgrenzen:

Bei einem Krankentransport gilt: Erscheint die studierende Person zum bestätigten Termin

wird die im Voraus entrichtete Gebühr als Vertragsstrafe einbehalten und nicht zurückerstattet.

3.F Krankentransport – Rücktransport an den Wohnort

Leistungen innerhalb der in Anhang 1 festgelegten Leistungshöchstgrenze zu erbringen sind:

Bei einem Krankentransport gilt: Erscheint die studierende Person zum bestätigten Termin

wird die im Voraus entrichtete Gebühr als Vertragsstrafe einbehalten und nicht zurückerstattet.

3.G Arzneimittel, Verbandmittel und medizinische Hilfsmittel

Innerhalb der in Anhang 1 festgelegten Höchstgrenzen werden die Kosten kostenpflichtiger Arzneimittel, Wundverbände und medizinischer Hilfsmittel erstattet, die der Arzt des Leistungserbringers im Rahmen einer unter A–D aufgeführten, ganz oder teilweise vom Leistungserbringer finanzierten Versorgung verordnet hat.

Anhang 1: Leistungshöchstgrenzen, Eigenbeteiligung und Fristen

LEISTUNG HÖCHSTGRENZE PRO SEMESTER Maximal 2.000.000 HUF für sämtliche Leistungen EIGENBETEILIGUNG DER STUDIERENDEN ART UND FRIST DER LEISTUNGSERBRINGUNG Zeitpunkt der Kontaktaufnahme ART UND FRIST DER LEISTUNGSERBRINGUNG Spätester Zeitpunkt der Patientenversorgung ERSTATTUNG / ANFORDERUNG EINER VORAUSZAHLUNG
A) Ambulante hausärztliche Grundversorgung (englischsprachiger hausärztlicher Dienst) keine keine unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) innerhalb von 2 Werktagen  
B) Ambulante fachärztliche Versorgung maximal 4 Fälle und maximal 120.000 HUF je Fall keine unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) innerhalb von 5 Werktagen  
C) Ambulante Notfallversorgung maximal 6 Fälle und maximal 100.000 HUF je Fall 50 % sämtlicher Gebühren unverzüglich über das 24/7-Callcenter; Mitteilung des Standorts der Notaufnahme beziehungsweise erforderlichenfalls Veranlassung eines Rettungseinsatzes nach der Triage bei Ankunft vor Ort gemäß dem Protokoll der Notaufnahme Erstattung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen
D) Stationäre Versorgung maximal 12 Tage oder bis zur jeweils geltenden Semesterhöchstgrenze keine unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) innerhalb von 5 Werktagen nach den Voruntersuchungen  
E) Krankentransport innerhalb Ungarns maximal 3 Fälle und 40.000 HUF je Fall 50 % sämtlicher Gebühren unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) innerhalb von 1 Werktag Anforderung einer Vorauszahlung während der Organisation des Transports
F) Krankentransport – Rücktransport an den Wohnort maximal 1 Fall bis zur Semesterhöchstgrenze 50 % sämtlicher Gebühren unverzüglich (über das 24/7-Callcenter) abhängig vom Transportmittel so schnell und innerhalb der kürzestmöglichen Zeit Eingang der Vorauszahlung vor Durchführung des Krankentransports
G) Arzneimittel, Verbandmittel und medizinische Hilfsmittel 100.000 HUF pro Semester 50 % sämtlicher Gebühren unverzüglich (über das 24/7-Callcenter)   Erstattung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen
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Allgemeine Vertragsbedingungen für Verträge über Gesundheitsdienstleistungen »

4. Informationen zur Erstattung medizinischer Aufwendungen

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Erstattung medizinischer Aufwendungen, einschließlich der Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel (ärztlich verordnete Medikamente), Leistungen der Notaufnahme und Krankentransporte. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

Erstattungsantrag per E-Mail einreichen

Senden Sie Ihren Antrag an student@sp.hu.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren gesundheitlichen Anliegen und danken Ihnen für Ihre Mitwirkung in diesem Verfahren.

Für weitere Informationen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns unter: student@sp .hu